Landesforstkorps: Spiegelbild der Autonomie
Das Zweite Autonomiestatut machte es möglich, dass 1973 mit Landesgesetz das Landesforstkorps errichtet wurde, das für die Ausgewogenheit von Nutzung und Schutz der Lebensräume Verantwortung trägt.
Das heutige Landesforstkorps ist ein Folgegewinn des Zweiten Autonomiestatuts. Das Forstpersonal setzt sich aus Bediensteten der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe zusammen, die sich um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Tierwelt, Jagd und Fischerei sowie Umwelt-und Landschaftsschutz kümmern. Weiters zählen zu deren Tätigkeiten unterschiedliche Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Beratung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Bediensteten wurden von 1998 bis 2006 in der Landwirtschaftsschule Salern ausgebildet, seit2008 dient die Forstschule Latemar als Zentrum für Aus-und Weiterbildungen. Das Landesforstkorps ist Teil des Landesforstdienstes, der sich zu einem Viertel aus Verwaltungspersonal und zu drei Viertel aus Mitarbeitern des Landesforstkorps zusammensetzt. Letztere unterscheiden sich vom Verwaltungspersonal durch die Polizeibefugnis und eine Reihe von weiteren Sonderregelungen. Räumlich erstreckt sich der Aufgabenbereich des Landesforstkorps in Südtirol über mehr als 372.000 Hektar Landesfläche, wo man sich um die naturnahe und nachhaltige Bewahrung des Waldes und dessen Funktion als Lebens-, Schutz-, Nutz-und Erholungsraum bemüht.
Waldschutz war schon im Mittelalter Thema
Regelungen zum Schutz des Waldes gibt es schon seit dem Mittelalter, und wo es Bestimmungen gibt, braucht es auch Amtspersonen, welche die Einhaltung der Regeln überwachen. Von 1303 bis 1880 sind in Tirol in den verschiedenen geschichtlichen Quellen Holzmeister, Forstknechte, Waldhüter, Oberstjägermeister, Waldmeister, Forstwärter, Forstwarte und Förster genannt, die vorwiegend für Aufsichts-und Kontrollaufgaben zuständig waren. Ziel war es bereits damals, die verschiedenen Ansprüche an den Wald zu managen und die Waldfunktionen zu gewährleisten. Mit dem Friedensvertrag von St. Germain im Jahr 1919 wurde das heutige Südtirol ein Teil von Italien und damit gingen die Zuständigkeit für die Forstwirtschaft an das königliche Forstkorps (Corpo Reale delle Foreste), danach bis September 1943 an die „Forstmiliz“ (Milizia Nazionale Forestale), kurzzeitig an das „Provinzial-Forstamt Bozen“ und nach der Gründung im Jahre 1948,an das Staatsforstkorps (Corpo forestale dello Stato). Erst mit dem Zweiten Autonomiestatut im Jahr 1972 erhalten die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient primäre Zuständigkeiten im Bereich Forstwirtschaft. Folglich wird das Landesfortkorps geschaffen. 1997 tritt das Landesforstgesetz in Kraft. Am 16. Juli 2016 wird dann das Staatsforstkorps in allen Regionen Italiens von der „Arma dei Carabinieri“ übernommen, nur in den Regionen mit Sonderstatut und somit auch in Südtirol bleibt das Landesforstkorps weiterhin bestehen.
„Wir tragen Verantwortung für die Ausgewogenheit von Nutzung und Schutz der Lebensräume“
Ausgewogenheit zwischen Nutzung und Schutz
Seitdem liegt die Verantwortung bei Südtirol und wird im Leitbild des Landesforstdiensts wie folgt beschrieben: „Wir tragen Verantwortung für die Ausgewogenheit von Nutzung und Schutz der Lebensräume“. Im Jahr 2013 ist ein Leistungskatalog mit 11 Aufgabenbereichen und insgesamt 123 Einzelleistungen erstellt worden, welcher die vielfältigen und widersprüchlichen Anforderungen der Gesellschaft an den Naturraum und an den Wald beschreibt. Damit die Waldfunktionen weiterhin gewährlistet
werden können und die nachhaltige Entwicklung sichergestellt wird, braucht es folglich nach wie vor Amtspersonen, die darüber wachen.
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